Im Rahmen der Vorstandssitzung am 19.01.2022 hat der erweiterte Vorstand des SC Rhein-Ahr Sinzig 1910 e.V. eine neue Beitragsordnung, die auch eine Beitragsanpassung beinhaltet, beschlossen.
Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt, der Beschluss einstimmig angenommen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist der sogenannte Mindestmitgliedsbeitrag des Sportbundes Rheinland, den es einzuhalten gilt, um Fördergelder für die gemeinnützige Vereinsarbeit beantragen zu können.
Dies erreichen wir in der Beitragsklasse 1 bereits durch eine Beitragserhöhung von lediglich 1€ pro Monat.
Alle Details dazu sowie die neue Beitragsordnung als Ganzes, finden Sie zur Einsicht und zum Download unter https://www.sc-sinzig.de/unser-club/service/downloads/
Mitglieder, die von der Beitragsanpassung betroffen sind, können bis zum 07.02.2022, 23:59 Uhr von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Diesen Widerruf der Mitgliedschaft richten Sie bitte schriftlich an
SC Rhein-Ahr Sinzig 1910 e.V., Postfach 1308, 53477 Sinzig.
Nach Ablauf der genannten Frist gilt die neue Beitragsordnung als angenommen.
Das Ausfüllen eines neuen Mitgliedsantrages ist nicht notwendig.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und dass Sie uns weiterhin die Treue halten. Vielen Dank!
Der Vorstand
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